25. November 2003 14:04

Behörden lassen Frist für behindertengerechtes Internet Ende 2003 fast ungenutzt verstreichen

Am 31. Dezember läuft weitgehend ungenutzt die erste Frist ab, in der die Öffentliche Hand ihr elektronisches Informationsangebot für sehbehinderte Menschen angepasst haben sollte. Darauf weist die Clarity AG (Bad Homburg) hin, die die Webseiten der Behörden der Bundesverwaltung auf ihre Eignung für Behinderte untersucht hat.

 

Einzig der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen hat die am 17. Juli 2002 in Kraft getretene Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung, BITV) auf seiner Webseite www.behindertenbeauftragter.de umgesetzt, lobt Clarity. Aber unter www.bundesregierung.de und den Unterseiten der Ministerien finden Sehbehinderte weder eine für sie optimierte Bildschirmdarstellung noch einen alternativen Zugang über ein Sprachportal, um sich telefonisch mit Informationen zu versorgen, bemängelt Clarity. Der Gesetzgeber räumt den Behörden eine letzte Frist für das behindertengerechte Internet bis spätestens 2005 ein.

 

Eine Schlüsselrolle zur Umsetzung der BITV spielt die Vertonung von Webinhalten, so dass auch Sehbehinderte und Menschen, die Tastatur und Maus nicht nutzen können, Zugang zu den Angeboten der öffentlichen Verwaltung erhalten, verweist Clarity auf Anlage 1 (zu den §§3 und 4 Abs 1), Priorität 1, Anforderung 1, Bedingungen 1.3, 1.4, 3.1, 6.4, Anforderung 9, Bedingung 9.2, und Anforderung 11, Bedingung 11.3, hin.

 

Der Einsatz von Sprachdialogsystemen gilt als Königsweg, um die Inhalte und Dienste einer Webpräsenz für weite Teile der behinderten Bevölkerung zugänglich zu machen, erläutert Clarity. Statt sich mit Tastatur, Maus und Bildschirm abzugeben, kann man in Sprachportalen mit den Computersystemen in normaler Sprache reden, weist Clarity die Behörden auf den aktuellen Stand der Technik zur BITV-Umsetzung hin.

 

Das kommt insbesondere der in der Verordnung genannten Bedingung 11.3 genannten Anforderung entgegen, wonach die Behörden neben der Webpräsenz ein alternatives barrierefreies Angebot zur Verfügung stellen müssen, soweit es die technischen Möglichkeiten zulassen. Mit Sprachdialogsystemen können die Verwaltungen ein Informationsangebot erstellen, das sogar völlig ohne Internetzugang per Telefon abrufbar ist.

 

Die Clarity AG bittet den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen und die Blindenorganisationen in Deutschland um Mithilfe bei der Entwicklung eines Rahmens für den Einsatz von Sprachdialogsysteme für blinde und sehbehinderte Menschen. Die Initiative wird vom europäischen Branchenverband Voice Commerce Application Standard Committtee e.V. (VASCom) unterstützt.


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